Neue Version der Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1) als Candidate Recommendation

1. Februar 2018

Die deutsche Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) beruht weitgehend auf den international maßgeblichen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0). Letztere werden gerade erweitert. Wir haben kürzlich die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 beschreiben, damals noch basierend auf einer Entwurfsfassung. (Einiges hat sich noch geändert – so wurde Target Size nicht übernommen - siehe hierzu der Beitrag Das Schicksal von Target Size).

Die nun vorgelegte Candidate Recommenation der WCAG 2.1 muss nun für eine festgelegte Anzahl von Webangeboten überprüft werden, bevor sie verabschiedet werden kann. Die neuen Anforderungen müssen sowohl erfüllbar als auch überprüfbar sein.

Wenn Sie Webseiten haben, von denen Sie denken, dass sie die WCAG 2.1 erfüllen und hilfreich wären, um die Umsetzbarkeit der Richtlinien zu überprüfen, insbesondere für die neu vorgeschlagenen 2.1-Erfolgskriterien, reichen Sie sie bitte unter group-ag-chairs@w3.org ein.

Der Blog des W3C beschreibt, wie es nun bis zur abschließenden Veröffentlichung, die im Juni 2018 erfolgen soll, weitergeht. In den nächsten Monaten wird die Working Group "Implementierungen" von WCAG 2.1 sammeln, also Beispiele für Websites, die die WCAG 2.1-Erfolgskriterien erfüllen. Einige Erfolgskriterien sind als "gefährdet" gekennzeichnet, was bedeutet, dass die Working Group sich nicht sicher ist, ob die Umsetzungstests oder die öffentliche Überprüfung diese Erfolgskriterien für die endgültigen Leitlinien validieren. Die Working Group sucht nun vor allem Implementierungserfahrungen und Input zu diesen Erfolgskriterien.