BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)

Die deutsche Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 legt für Einrichtungen des Bundes die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webangeboten fest. Die BITV 2.0 folgt im Wesentlichen den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 des W3C.

Stand: 14. November 2019

Die neue BITV 2.0 (in Kraft sein 25. Mai 2019) hat keine eigene Anlage I mit Anforderungen mehr. Sie orientiert sich an der EU-Webrichtlinie 2016/2102 und verweist auf aktuelle 'harmonisierte Normen' (das bedeutet in diesem Zusammenhang europäische Normen). Die passende Norm ist die EN 301 549, die wiederum in ihrem Kapitel 9 die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsebene AA wiedergibt.

Die BITV 2.0 fordert weiterhin für Websiten öffentlicher Stellen zusätzlich Erläuterungen bzw. Hinweise in Gebärdensprache und leichter Sprache zu wesentlichen Inhalten, zur Navigation und zur Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Hinweise auf weitere im Auftritt vorhandenen Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Mit dem Verweis auf die EN gelten auch die Anforderungen der Tabelle A1 im Annex A der EN 301 549, die über die WCAG hinausgehen. Für den BITV-Test wird zurzeit (November 2019) geprüft, welche dieser Anforderungen für Webinhalte relevant und auch praktisch zu prüfen sind und deshalb als neue Prüfschritte hinzukommen sollten.